Rechtsanwältin
Rechtsanwalt
Rechtsanwältin
Wir sind selbständig und unabhängig voneinander tätig und haben uns zu einer anwaltlichen Bürogemeinschaft zusammengeschlossen. Trotz unserer rechtlichen Eigenständigkeit arbeiten wir bei Bedarf zum Wohl unserer Mandanten zusammen, um eine umfassende und bei fachübergreifenden Mandaten in den diversen Rechtsbereichen kompetente Beratung und Vertretung zu gewährleisten. Unsere anwaltliche Bürogemeinschaft besteht aus Rechtsanwältin Bettina Balve-Compes, Rechtsanwalt Joachim Wieacker und Rechtsanwältin Jutta Löchner.
Unsere Schwerpunkte liegen in der Beratung und Vertretung in zivilrechtlichen Angelegenheiten, im Erbrecht und im Familienrecht. Unsere Mandantschaft besteht im Wesentlichen aus kleineren und mittelständischen Unternehmen sowie Privatpersonen, denen neben einer kompetenten Vertretung an einer persönlichen und individuellen Betreuung gelegen ist. In Fragen spezieller Rechtsmaterien, wie z. B. steuerlichen Angelegenheiten, pflegen wir im In- und Ausland eine enge und erfolgreiche Zusammenarbeit mit Fachleuten wie Steuerberatern und Notaren, die Ihnen bei Bedarf ebenso wie wir mit Rat und Tat zur Seite stehen. Dies gilt u. a. auch insbesondere bei örtlichem Bezug zu Frankreich und dem französischsprachigen Ausland.
Bevor wir für Sie anwaltlich tätig werden, erhalten Sie von uns selbstverständlich eine Aufklärung über die Ihnen ggf. entstehenden Anwaltsgebühren. Die Kosten für anwaltliche Leistungen sind im sogenannten Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) gesetzlich geregelt. Die Berechnungsgrundlage ist in der Regel der sogenannte Streitwert, also der zu beziffernde Betrag, um den es jeweils geht. In sogenannten nicht-vermögensrechtlichen Auseinandersetzungen wird hierbei ein sogenannter Regelstreitwert angesetzt. Sollte es zu einer sogenannten Erstberatung kommen, werden Ihnen, wenn Sie Verbraucher sind, nicht mehr als 190,00 €, ansonsten nicht mehr als 250,00 € berechnet. Sollte es zu einer weiteren Tätigkeit kommen, werden wir Ihnen das konkrete sogenannte Kostenrisiko selbstverständlich gerne berechnen und die Berechnung zur Verfügung stellen.
Wenn Sie ein Verfahren gewinnen, so sind Ihnen die Kosten selbstverständlich auch durch den Gegner zu erstatten. Ausnahmen gelten lediglich in arbeitsgerichtlichen Verfahren. Auch wenn Sie nicht in der Lage sind, die Gebühren des Anwalts oder die Kosten eines Gerichtsverfahrens zu bezahlen, sind Sie nicht schutz- oder rechtlos. Dann wird Ihnen die sogenannte Beratungs- und Prozesskostenhilfe gewährt. Auch hierzu geben wir Ihnen gerne im persönlichen Gespräch weiter Auskunft. Ihr Kostenrisiko ist natürlich dann auch erheblich kleiner, wenn für den Rechtsstreit eine entsprechende Rechtsschutz-Versicherung besteht.
Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft
Jakordenstr. 8
50668 Köln
Telefon 0221-137572
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E-Mail kanzlei@jakordis.de